Kinder- und Jugendschutz

Präventions- und Schutzkonzept zum Kinderschutz nach § 72a SGB VIII des Radfahrervereins Ravensburg eV

Positionierung des Vereins

Kinder können sich nicht alleine schützen, sie sind auf die Hilfe der Erwachsenen angewiesen. Doch sie haben das Recht Dinge zu benennen, die ihnen nicht gefallen. Sport verbindet, stiftet Gemeinschaft und schließt Körperkontakt von Kindern und Jugendlichen mit ein. Auch im Radsporttraining sind Berührungen und Hilfestellungen unvermeidbar, um Bewegungsabläufe und bestimmte Positionen auf dem Rad zu vermitteln. Wir wollen das Thema Kinderschutz intern und extern sensibilisieren. Zum einen dient das Konzept der Handlungsanweisung für alle im Verein Tätigen. Es dient aber auch den Kindern, Jugendlichen und deren Eltern, sowie weiteren Bezugspersonen als Instrument, dieses wichtige Thema immer wieder ansprechen zu können. Wir möchten, dass durch eine Atmosphäre der Aufmerksamkeit, potentielle Täter keine Chance haben, unsere Kinder und Jugendlichen zu gefährden, bzw. dafür zu sorgen, dass sie erst gar nicht in unserem Verein aktiv werden. Zum anderen soll das Präventionskonzept auch den Personen, die im Verein Kinder und Jugendliche betreuen, Sicherheit im täglichen Umgang geben und Angst vor unbegründeten Verdächtigungen nehmen.

Ziele des Konzeptes

  • Schutz der Kinder vor körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt
  • Stärkung der Kinder und Jugendlichen
  • Schaffung einer Atmosphäre der Aufmerksamkeit, sodass sich Betroffene bei Problemen ernst
    genommen fühlen und sich Erwachsenen im Verein anvertrauen können.
  • Handlungssicherheit und Qualifikation für alle im Verein Tätigen
  • Schaffung klarer Kommunikationsstrukturen und Ansprechpartner/- innen

Unser Präventionskonzept trägt dazu bei, Kinder und Jugendliche vor Grenzverletzungen zu bewahren. Ziel ist es, ein achtsames und respektvolles Miteinander im Sportverein zu fördern. Wir möchten jedem, der sich fair verhält und die Regeln der Satzung respektiert, die Möglichkeit bieten sich sportlich zu betätigen, und zwar unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Behinderung, Religionszugehörigkeit und sexueller Orientierung.

Umsetzung des Präventionskonzeptes

Verpflichtet durch dasBundeskinderschutzgesetz und um dem Anspruch des Radfahrervereins Ravensburg gerecht zu werden, wurden folgende Regelungen getroffen:

  1. Es sind Jugendschutzbeauftragte im Verein benannt. Sie sind vertrauensvolle Ansprechpartner für Betroffene. Sie nehmen Beschwerden entgegen und leiten im Falle eines Verdachtes, entsprechende Interventionsschritte ein. Sie erweitern ihr Wissen zum Thema und vermitteln dieses im Verein.
  2. Alle Personen, die regelmäßig bei der Arbeit/ dem Training mit Kindern und Jugendlichen teilnehmen, sind verpflichtet ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, welches bei Vorlage nicht älter als 3 Monate sein darf und alle 3 Jahre zu erneuern ist. Das erweiterte Führungszeugnis wird für Ehrenamtliche gebührenfrei ausgestellt.
  3. Sollte eine ehrenamtliche Tätigkeit spontan, in unter Punkt 2 angegebenem Bereich, kurzfristig oder sehr unregelmäßig ausgeübt werden, ist eine Selbstverpflichtungserklärung der betroffenen Person zu unterzeichnen.
  4. Bei allen Kontakten mit Kindern und Jugendlichen werden die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (Alkohol, Rauchen, Drogen,) eingehalten.
  5. Trainer:innen duschen und übernachten nach Möglichkeit getrennt von Kindern, in jedem Fall jedoch von einzelnen Kindern.
  6. Es finden keine körperlichen Kontakte zu Kindern und Jugendlichen z.B. Techniktraining, Kontrolle, Ermunterung, Trost, Freude, Gratulation statt gegen deren Willen. Sie müssen von den Kindern gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
  7. Es werden keine Geheimnisse mit Kindern und Jugendlichen geteilt. Alle Absprachen können öffentlich gemacht werden.
  8. Die Eltern tragen Verantwortung für ihre Kinder und sind erste Ansprechpartner für die Übungsleiter:innen, wenn es um die Bedürfnisse der jungen Sportler geht. Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und dem Verein ist ein wichtiger Bestandteil.
  9. Bei Veranstaltungen die Übernachtungen beinhalten, wird im Vorfeld den Eltern der Ablaufplan vorgelegt, welches mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten als Einverständniserklärung an den Organisator zurück geht.
  10. Regelmäßig werden ehrenamtliche Mitarbeiter zum Thema Kinderschutz informiert und sensibilisiert. Dieses soll grundlegendes Wissen zum Thema, sowie verantwortungsvolles Handeln vermitteln. Der Verein befürwortet externe Schulungen zu diesen Themenstellungen für Kinderschutzbeauftragte und Jugendleiter:innen und übernimmt nach Absprache die hierfür anfallenden Kosten.

Interventionsleitfaden

Vorfälle sexualisierter Gewalt in Sportvereinen können auch mit Präventionskonzepten nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Daher ist es wichtig, bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung als Verein so reagieren zu können, dass Gefahrensituationen für Kinder und Jugendliche möglichst schnell unterbunden werden und Verantwortliche ihrer
Verantwortung nachkommen.

Wenn es einen Verdacht gibt:

  • Ruhe bewahren!
  • Unnötige Fehlentscheidungen müssen vermieden werden.
  • Bleiben Sie damit nicht alleine! Suchen Sie das Gespräch mit einem der Kinderschutzbeauftragten, dem Sie sich anvertrauen können.
  • Verdächtige Personen nicht mit dem Verdacht konfrontieren!
  • Keine Informationen an unbeteiligte Dritte weitergeben!
  • Prüfen Sie, ob es einen sofortigen Handlungsbedarf gibt! Besteht die Gefahr von weiteren Übergriffen, trennen Sie das Opfer und den/ die Täter/ in umgehend
  • Bei Bedarf wird durch den Jugendschutzbeauftragten eine Fachberatungsstelle einbezogen. Diese sind unter www.hilfeportalmissbrauch.de zu finden.
  • Konfrontieren Sie das Kind nicht mir vorschnellen Vermutungen.
  • Die Einbeziehung der Erziehungsberechtigten sollte nur in Absprache mit dem Kind erfolgen.
  • Prozess dokumentieren! alle Beobachtungen und Gespräche, die Sie mit den beteiligten Akteuren geführt haben, so detailliert wie möglich dokumentieren.
  • Achten Sie auf Ihre Grenzen! Sie gehören weder zur Justiz, noch sind Sie Therapeut, gehen Sie nur soweit, wie Sie sich auch wohl fühlen!

Wenn sich der Verdacht bestätigt:

  • Auch hier steht der Schutz des Kindes/ Jugendlichen an erster Stelle
  • Trennen Sie das Opfer und Täter/ in umgehend, sodass es nicht zu weiteren Übergriffen kommen kann.
  • Der/ die Täter/ in muss sofort von seiner Tätigkeit freigestellt werden.
  • Ziehen Sie auch hier unbedingt Fachleute zu Rate und wägen Sie gemeinsam ab, ob eine Anzeige erstattet werden soll.
  • Für Ansprechpartner besteht keine Anzeigepflicht, jedoch eine Handlungspflicht gegenüber dem Schutzbefohlenen.
  • Bieten Sie dem Betroffenen die Herstellung eines Kontaktes zu einer Fachberatungsstelle an.
  • Dokumentieren Sie auch hier alle Beobachtungen, Gespräche und Maßnahmen, die Sie mit den Beteiligten geführt haben so detailliert wie möglich.

Inkrafttreten

Die hier beschriebenen und festgelegten Maßnahmen zum Wohl der Kinder und Jugendlichen des Radfahrervereins Ravensburg eV, ist für alle Mitglieder und im Verein Tätigen bindend.